Wuppertaler Stadtwerke erstatten Wassergeld

Wuppertaler MieterInnen haben Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Wassergeldes

Das Bundeskartellamt hat sich mit den Wuppertaler Stadtwerken geeinigt, das vom Bundeskartellamt eingeleitete Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wassergeldkosten gegen die Wuppertaler Stadtwerke einzustellen, wenn diese den Kunden für die Jahre 2009 bis April 2013 6,459% der gezahlten Wasserkosten erstattet. Dies ist mittlerweile geschehen.

Die Gelder sind zwischenzeitlich an die Eigentümer ausgezahlt worden, so dass die Mieter und Mieterinnen einen Anspruch auf das von den WSW erstattete Wassergeld haben. Der Anspruch muss immer an den Vermieter/Verwalter gestellt werden, der in den Abrechnungszeiträumen 2009 bis 2013 zuständig war.

Wichtig ist, dass die Mieter und Mieterinnen, die noch kein Geld bekommen haben, den Vermieter/Verwalter anschreiben und die Zahlung für die entsprechenden Zeiträume verlangen. Sicherheitshalber sollte der Anspruch so schnell wie möglich mitgeteilt werden, da vor allem bei Umzug oder Wechsel des Eigentümers
einige Zeit bis zur Auszahlung vergehen kann.