Was bieten wir unseren Mitgliedern?

Unsere erfahrenen Juristen beraten und vertreten Sie kostenlos in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Soweit erforderlich übernehmen wir für sie den notwendigen Schriftverkehr mit Vermietern und Verwaltern, Rechtsanwälten und Behörden. 

  • Wir überprüfen Neben- und Heizkostenabrechnungen. Es zeigt sich immer wieder, dass viele Abrechnungen falsch sind.
  • Wir überprüfen die Wirksamkeit von Mieterhöhungen. Häufig halten sich Vermieter nicht an die gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Bei Mängeln in der Wohnung helfen wir, Ihre Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen.
  • Ein häufiger Streitpunkt ist die Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen bei Beendigung eines Mietverhältnisses. Wir überprüfen den Mietvertrag auf unwirksame Klauseln.
  • Wir helfen bei der Rückforderung von Kautionen oder Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen.
  • Grundsätzlich sollten Sie uns immer erst um Rat fragen, wenn sich ein Streit mit dem Vermieter anbahnt.

Wie finanzieren wir uns?

Der Bergische Mieterring erhält keine öffentlichen Zuschüsse oder sonstige Zuwendungen. Wir finanzieren unsere Arbeit ausschließlich aus Beiträgen und Spenden unserer Mitglieder.

Was bietet die Rechtsschutzversicherung?

Die Gruppenmietrechtsschutzversicherung trägt in Mietprozessen – also ab dem Gerichtsverfahren – bis auf einen Selbstbehalt von maximal 150,- Euro die Gerichtskosten, Gutachter-, und Anwaltskosten. Bei Ehepartnern, Lebensgefährten sowie weiteren Mitbewohnern reicht es, wenn einer der Hauptmieter rechtsschutzversichert ist.
Die Wartezeit beträgt nur einen Monat. Für Probleme, die es bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages gab oder innerhalb eines Monats nach Abschluß der Versicherung entstehen, tritt die Versicherung nicht ein.
Maßgeblich für den Eintritt der Versicherung ist der Tag, an dem das Problem erstmalig auftrat. Beachten Sie auch die Hinweise zur Mietrechtsschutzversicherung, die Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages ausgehändigt bekommen.
Wenn ein Prozeß geführt werden muß, können wir Anwälte nennen, die im Mietrecht erfahren sind. 

Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt, das ein Mieterverein nur Mitglieder beraten und vertreten darf.
Aber: Sie haben Anspruch auf Beratung und außergerichtliche Vertretung, sobald Sie Mitglied des Vereins sind.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Durch rechtzeitige Information kann unnötiger Streit vermieden, mancher Fehler verhindert und nicht selten sehr viel Geld eingespart werden.