Bergischer Mieterring e.V. lehnt Erhöhung der Grundsteuer B ab

Offener Brief der Mieter- und Vermietervertreter in Wuppertal

an den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal
an den Stadtkämmerer der Stadt Wuppertal
an die Fraktionen von SPD,CDU,FDP und Grüne

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Vertreter von einer Vielzahl der Mieter und Vermieter in Wuppertal, lehnen die geplante erneute Erhöhung der Grundsteuer B ab, da diese wiederum pauschal begründet wird. Die Erhöhung soll der Schließung von Finanzlücken dienen.

Seit dem 01.01.2004 ist die Grundsteuer von 420 auf 620 Punkte, gültig seit 01.01.2013, angestiegen.

Mit der letzten Grundsteuererhöhung ging die Abschaffung der Winterdienstgebühr einher. Hier wurde die Grundsteuer statt wie ursprünglich geplant auf 600 Punkte auf jetzt sogar 620 Punkte erhöht. Argument für die Zusammenlegung war die Erzielung eines gerechteren Verteilungsergebnisses. Bereits diese Begründung stand erheblich in der Kritik, da die Höhe der Winterdienstgebühr regelmäßig den entstandenen Winterdienstkosten angepasst wurde. Dies führte sowohl zu Kostenanhebungen als auch zu Kostenabsenkungen. Seit Zusammenlegung von Grundsteuer B und Winterdienstgebühr wurden hier trotz milder Winter, nach denen zuvor die Winterdienstgebühren gesenkt wurden, keinerlei Veränderungen vorgenommen. Insofern ist zu vermuten, dass die Zusammenlegung der Deckung des Finanzbedarfs und nicht der gerechteren Verteilung der Kosten diente.

Am 4. Juli 2016 wurde ein Vorratsbeschluss zur Erhöhung der Grundsteuer B auf 720 Punkte gefasst. Als Begründung wurden evtl. ausbleibende Zahlungen des Bundes für Hilfsleistungen herangezogen. Verkürzt ausgedrückt: Die Grundsteuer B sollte zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs erhöht werden.

Nachdem hier eine Einigung mit dem Bund erzielt wurde, wird nunmehr wiederum der allgemeine Finanzbedarf der Stadt Wuppertal als Begründung für eine Erhöhung der Grundsteuer B herangezogen. Diesmal soll u.a. der Finanzbedarf der GWG mitfinanziert werden.

Auch wenn Steuern, zu denen die Grundsteuer B gehört, nicht zweckgebunden zu verwenden sind, ist es irritierend für Mieter und Vermieter, wenn eine von diesen zu tragende Steuer, welche aufgrund von vorhandenem Immobilieneigentum erhoben wird, beliebig oft und hoch erhöht werden soll, um die Finanzprobleme der Stadt zu lösen, wobei die jeweiligen Begründungen beliebig austauschbar zu sein scheinen.

Auch vor dem Hintergrund, dass die Grundsteuer B in Wuppertal bereits erheblich über dem landesweiten Durchschnitt liegt, sollte eine Erhöhung dieser sorgfältig abgewogen werden, wenn positive Entwicklungen im Bereich Wohnen gewollt sind. Eigentümer und Investoren zögern Investitionen heraus, wenn diese jederzeit mit Steuererhöhungen in nicht kalkulierbarer Höhe und aus beliebig austauschbaren Gründen rechnen müssen, denn Finanzierungslücken werden die Wuppertaler leider noch über einen längeren Zeitraum begleiten.

Wir möchten daran erinnern, dass es bei der letzten Grundsteuererhöhung hieß, dass es diese bis 2020 nicht mehr geben würde.

Mit freundlichen Grüßen

Bergischer Mieterring e.V.

Deutscher Mieterbund Wuppertal und Umgebung e.V.

Haus & Grund Wuppertal und Umgebung e.V.

Haus + Grund Wuppertal und Umland e.V.