Wenn Sie uns aufsuchen oder anrufen, sprechen Sie immer mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle. Hier können Sie allgemeine Fragen stellen. Juristische Beratungen finden ausschließlich durch unsere Juristen statt. Bei nicht komplexen Sachverhalten können Beratungsgespräche auch telefonisch durchgeführt werden. 

Voraussetzungen einer Beratung

Um Sie sachgerecht beraten zu können ist es immer erforderlich, dass wir vor dem Beratungsgespräch alle Schriftstücke, die das Mietverhältnis bzw. das Problem betreffen (Mietvertrag, Schreiben, Protokolle, Fotos oder Abrechnungen etc.) zur Verfügung haben. Manchmal können wir ohne weitere Prüfungen keine verbindlichen Auskünfte erteilen. So beansprucht die gewissenhafte Prüfung von Heiz- und Betriebskosten bzw. umfangreichen Schriftverkehrs eine gewisse Zeit. Noch ein kleiner Hinweis: Machen Sie sich Notizen zu dem, was sie fragen und abgeklärt wissen möchten. So kann die zur Verfügung stehende Zeit effizient genutzt werden.

 Ihre Mitarbeit ist gefragt …

 wenn ihr Vermieter nicht auf Schreiben reagiert. Häufig setzen wir dem Vermieter Fristen zur Zahlung oder Mängelbeseitigung. Sollten Sie 4 Tage nach Ablauf einer Frist nichts von uns gehört haben, so rufen Sie uns bitte an. Wir müssten dann das weitere Vorgehen besprechen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Mieterverein seine Mitglieder nur aussergerichtlich beraten und vertreten darf. Die Vertretung findet vor allem in der Form statt, dass wir den Schriftwechsel übernehmen, sofern es notwendig ist und Sie es wünschen. Sie bekommen von jedem Schriftstück eine Kopie. Auch eine Antwort auf unsere Schreiben werden wir Ihnen zusenden. Darin teilen wir Ihnen auch mit, wie es weitergeht bzw. Sie sich verhalten sollen. Manchmal schicken Vermieter eine Antwort nicht direkt an uns, sondern wenden sich direkt an den Mieter. In einem solchen Fall sollten Sie uns unbedingt informieren.