Was bringt der Energieausweis? Für Mieterinnen und Mieter auf jeden Fall nicht viel: Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Wohngebäude die Ausweispflicht im Falle eines Verkaufs, Verpachtung oder der Vermietung. Auf Verlangen müssen Vermieter einen Energieausweis vorlegen, wobei diese Regelung nicht für die Gebäude gilt, die unter Denkmalschutz stehen. Soweit die Verpflichtung, einen Energieausweis vorzulegen, Anreize schaffen sollte, Häuser mit einer Wärmedämmung zu versehen, ist dies nur bedingt gelungen. Gerade in Städten, in denen Wohnungsknappheit herrscht, besteht kein wirtschaftlicher Anreiz für Vermieter, Wohnungen und Häuser wärmetechnisch zu verbessern. Anders sieht es dann aus, wenn Wohnungen schwer zu vermieten sind. Derzeit lässt sich allerdings feststellen, dass moderne Bäder und Balkone wichtigere Kriterien bei der Entscheidung für die Anmietung einer Wohnung sind als gute energietechnische Werte. Unbefriedigend ist die Regelung, dass Energieausweise nicht nach einheitlichen Kriterien erstellt werden müssen. Der Vermieter kann den Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs erstellen, oder aber auf der Grundlage des Energieverbrauchs. Aussagekräftiger ist auf jeden Fall ein Ausweis, der auf der Grundlage des objektiv vorhandenen Energiebedarfs erstellt worden ist. Die meisten Ausweise dürften aber auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt sein, da diese wesentlich preiswerter und schneller über das Internet zu bekommen sind. Aussagekräftig sind diese Ausweise überhaupt nicht, denn wenn in einem Haus nur berufstätige Menschen leben, die sich tagsüber nicht in ihrer Wohnung aufhalten, wird der Wärmebedarf günstiger ausfallen als in einem Haus, in dem bspw. ältere Menschen und/oder Familien mit kleinen Kindern leben, die ihre Wohnungen auch tagsüber nutzen – und beheizen. Stehen in einem Haus Wohnungen leer, wird deren Wärmebedarf anhand der Mittelwerte der übrigen Heizkostenergebnisse ermittelt. Ob und in welchem Umfang hierbei „schön gerechnet“ wird, lässt sich kaum überprüfen. Grundsätzlich lassen sich aus den Aussagen des Energieausweises keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Energiekosten ziehen. Mieterinnen und Mieter können aber auch ohne Energieausweis Anhaltspunkte dafür gewinnen, wie hoch künftige Heizkosten sein werden: - Häuser, die zwischen 1948 und 1977 gebaut wurden, sind ursprünglich gar nicht wärmegedämmt. - Von außen lässt sich oft erkennen, ob die Wände nachträglich eine Wärmedämmschicht erhalten haben. - Unbedingt sollte der Vermieter gefragt werden, ob die Zwischendecke zum Kellergeschoss wärmegedämmt uns/oder und ob das Dachgeschoss wärmegedämmt ist. - Erkennen lässt sich auch, ob die Wohnungen Isolierglasfenster haben oder ob noch alte einfach verglaste Fenster eingebaut sind. - Erkennen lässt sich auch, ob Wohnungen im Haus leer stehen. Wenn dies der Fall ist, muss mit höherem Wärmeverbrauch gerechnet werden, da die Wärmeübertragung aus einer bewohnten Wohnung fehlt. Legt der Vermieter einen ungünstigen Energieausweis vor, dann sollte der zu erwartende hohe Energieverbrauch zumindest durch eine geringere Grundmiete ausgeglichen werden. Es empfiehlt sich dann, über die Höhe der Grundmiete zu verhandeln – und Rücklagen für die Heizkostenabrechnungen zu bilden, gleichgültig ob diese vom Vermieter oder von den Stadtwerken kommen. Die farbigen Kennzeichen bzw. Merkmale der Energieausweise geben die Verbrauchswerte so an, dass günstige Werte grün gekennzeichnet sind, weniger günstige gelb, orange und rot. Bei orangefarbenen und roten Werten, sollte gut überlegt werden, ob die Wohnung angemietet werden sollte. Häufig sind dann nicht nur die Energiewerte ungenügend, sondern auch der übrige Zustand des Hauses.
Aktuelles
Der Winter kommt
Jedes Jahr dieselbe Frage: Wer ist für das Streuen und Schnee-Fegen zuständig?Grundsätzlich...
Öffnungszeiten
Mo | 9.00-13.00 | und 14.00-17.00 Uhr |
Di | 9.00-13.00 | und 14.00-17.00 Uhr |
Mi | 9.00-13.00 | und 14.00-19.00 Uhr |
Do | 9.00-13.00 | und 14.00-17.00 Uhr |
Fr | 9.00-13.00 | |
Beratungstermine nach Vereinbarung | ||
